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Aachen: Anmeldung für angehende Erstklässler zwischen dem 02. und 07.11.09

Am 01.08.2010 werden alle Kinder, die bis zum Beginn des 01.09.2010 das 6. Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Diese Kinder sind zwischen dem 02. und 07.11.09 in der Zeit von 10:30 Uhr bis 13:00 Uhr anzumelden.

Durch Änderung des Schulgesetzes NW sind ab dem Schuljahr 2008/09 die bisher verbindlichen Schulbezirke weggefallen. Somit können Sie Ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Aachener Grundschule Ihrer Wahl (Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule) anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in die der Wohnung des Kindes nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Die beim Einwohnermeldeamt der Stadt Aachen erfassten Erziehungsberechtigten erhalten eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung. Verantwortlich für die Anmeldung sind die Erziehungsberechtigten.

Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Auch diese Kinder sind zu den o.g. Zeiten anzumelden.

Anmeldungen nimmt auch die Annaschule, Städt. Evangelische Grundschule, Jesuitenstr. 18/20, entgegen.

Für katholische Jungen und Mädchen ist auch eine Anmeldung bei der Domsingschule Aachen (private Schule des Domkapitels), Ritter-Chorus-Str. 1-4, möglich. Auch bei der Freien Waldorfschule Aachen, Anton-Kurze-Allee 10, können Sie Ihr Kind anmelden.


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