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Gefährliche Entwicklung bei Müttergenesung
Zahlen der Mutter-Kind-Kuren auf das Niveau von 2007 zurückgefallen.
Freiburg, 15. März: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Kuren für Mütter und Kinder in den Kliniken der Katholischen Arbeitsgemeinschaft (KAG) Müttergenesung erneut zurückgegangen. Für die gesamte Branche rechnet die KAG mit einem Rückgang von bis zu 7 Prozent. Schon 2009 haben die Krankenkassen rund 6 Prozent weniger für die Müttergenesung ausgegeben. Damit konnten bereits im zweiten Jahr in Folge wieder weniger Mütter und Kinder die gesetzlich verankerten Vorsorge- und Rehamaßnahmen nutzen. Die Gesundheitsreform 2007 ist für die Müttergenesung verpufft.
"Wir stehen kurz davor, den Tiefpunkt von 2006/2007 zu erreichen. Damals wollte die Regierung ein positives Signal für die Müttergenesung setzen, indem die Vorsorge- und Rehamaßnahmen als Pflichtleistung der Krankenkassen festgeschrieben wurden", so Margot Jäger, Bundesgeschäftsführerin der KAG in Freiburg. Vorausgegangen waren Klinikschließungen, da viele Einrichtungen nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben waren. Mit der Gesundheitsreform 2007 sollte für Mütter und Krankenkassen Klarheit geschaffen werden, damit die Müttergenesung weiter ihren Dienst für die Gesellschaft übernehmen kann.
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde: Die Gesundheitsreform brachte lediglich einen Einmaleffekt für das Folgejahr. 2010 ist die positive Wirkung des Gesetzes verpufft, die Bewilligungen sind auf das Niveau von 2007 zurückgefallen. Für die Kliniken spitzt sich die wirtschaftliche Situation wieder zu. Das spürt auch die KAG, die mit 23 Einrichtungen der größte Trägerzusammenschluss im Müttergenesungswerk ist.
Den Grund für die rückläufige Entwicklung sieht die KAG auch in der erhöhten Ablehnungsquote der Krankenkassen. 2010 wurde jeder dritte Antrag für eine Kur abgelehnt. „Es bleibt ein schwacher Trost, dass 50 Prozent aller Widersprüche erfolgreich waren", so Jäger weiter. Sie vermutet strenge Budgetbeschränkungen, die das Verhalten einzelner Kassen bestimmen.
Die KAG rät allen Frauen und Vätern, die durch ihre familiäre und berufliche Belastungssituation krank geworden sind, einen Antrag auf eine Vorsorge- und Rehamaßnahme der Müttergenesung zu stellen. "Nur wenn die Betroffenen von ihrem Recht Gebrauch machen, kann die Müttergenesung auch zukünftig qualifizierte Hilfe besonders auch für sozial Schwache und Alleinerziehende anbieten", fordert Jäger. Informationen und Hilfen gibt es beim Service-Telefon der KAG Müttergenesung. Es ist unter der Nummer 0180/ 140 0 140 (3,9 Cent pro Minute) zu erreichen.
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