Anzeigen

Seiten-Navigation


Ansicht: Druck
Seite: Weiterempfehlen

Letztes Kita-Jahr vor der Einschulung wird beitragsfrei: Kein gesonderter Antrag nötig!

Der Landtag in Aachen hat es beschlossen: Ab dem Herbst ist NRW das letzte Kita-Jahr beitragsfrei. In Aachen haben wir eine besondere Situation: auch das erste Kita-Jahr muss hier nicht bezahlt werden.

Der Landtag NRW hat am 22. Juli 2011 das „1. Gesetz zur Änderung des KiBiz (Kinderbildungsgesetz)“ beschlossen. Die Regelungen treten zum 1. August in Kraft. Unter anderem wird mit diesem Gesetz ab dem kommenden Kindergartenjahr das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei gestellt.

Im Gesetz heißt es konkret (§ 23 Abs III KiBiz): „Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die
Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monat für maximal 12 Monate beitragsfrei."

Die Stadt Aachen wird diese Kinder – ausgehend vom Geburtsdatum – automatisch beitragsfrei stellen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Aber: Bedingt durch die erforderlichen, umfangreichen Arbeiten zur Umsetzung dieser Gesetzesnovelle und der sehr kurzen Vorlaufzeit, ist die Festsetzung und Bescheiderteilung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen erst im Laufe des Monats August möglich.
Aufgrund der technischen Verknüpfung der Satzungsregelungen für die Kitas und für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) gilt dies auch für die Elternbeiträge beim Besuch der OGS.

Für Kinder, die auf Antrag vorzeitig eingeschult werden, ist ein separater Antrag auf Beitragsbefreiung erforderlich. Der zuständige Fachbereich Kinder, Jugend und Schule weist darauf hin, dass die Beitragsfreistellung für diese Kinder erst nach abgeschlossenem Antragsverfahren (vorzeitige Einschulung) erfolgen kann.

Bei einer erteilten Einzugsermächtigung (Bankabruf) wird Anfang August keine Abbuchung erfolgen. Die Elternbeiträge für die Monate August und September werden zusammen voraussichtlich erst zum 1. September abgebucht werden.
Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, werden gebeten, diesen erst nach erfolgter Bescheiderteilung anzupassen bzw. zu löschen.
Sollte es hierdurch zu Überzahlungen kommen, werden die überzahlten Beträge selbstverständlich erstattet beziehungsweise verrechnet.
Allerdings kann dies ebenfalls erst ab September erfolgen.

In Aachen bleibt auch das erste Kitajahr - vorerst - beitragsfrei.
Ob sich das ab 2012/13 ändert wird noch entschieden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das städtische Servicecenter Call Aachen unter der 0241 432-0.   


« Aktuelles für Kinder und Familien in Aachen und um die Ecke
KingKalli 51 April/Mai 2012

64 Seiten prall gefüllt mit Hasen, Gärten, Rittern, Terminen, Kursen, Tipps ...

Erscheinungstermin:
01.04.2012
Auflage:
22.000

Archiv